Im März 2024 finden die nächsten MAV-Wahlen in den kirchlichen und caritativen Einrichtungen des Bistums Osnabrück statt, in denen das kirchliche Arbeitsrecht Anwendung findet. Die MAVO regelt in den §§ 6-11 die Vorbereitung
und Durchführung der Wahlen. Neben der Regelung von Fristen ist - je nach Einrichtungsgröße - die Anzahl der zu wählenden Mitglieder ebenso geregelt wie die Frage, welche Mitarbeitenden wahlberechtigt sind.
In diesem Halbtagsworkshop erhalten Mitglieder der Wahlausschüsse und interessierte MAV‘ler*innen alle notwendigen Informationen zur Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeit der Wahlen:
• aktives und passives Wahlrecht
• Checkliste zur MAV-Wahl: allgemeines Wahlverfahren
• MAVO-Auszug der Wahlvorschriften
• Öffentlichkeitsarbeit zur MAV-Wahl
• Motivation zur Kandidatur und zur Teilnahme an der Wahl
• Formulare und Materialien zur Durchführung der Wahl
Inhalte:
• Kommentierung und Erläuterungen der MAVO-Regelungen (§ 6-13)
• praktische Hinweise und Tipps zur Durchführung der Wahl
Datum:
Uhrzeit:
bis
Leitung:
Maria Brand
Referent*in: Sandra Mithöfer, Osnabrück
Kooperation: DiAG der MAVen im Bistum Osnabrück
Kosten: 45,00 €
Seminarnummer: 2311019
Ort: LWH Lingen
Fachbereiche: Kirchliches Arbeitsrecht (MAV), Mitarbeiter*innen-Vertretungen