Der „Dritte Weg“ des kirchlichen Arbeitsrechts zielt darauf, in der Dienstgemeinschaft Regelungen zu treffen.
Welche Möglichkeiten haben MAVen, wenn auch wiederholte Gesprächsversuche vor Ort ergebnislos versanden?
Die Einschaltung des Kirchlichen Arbeitsgerichts oder der Einigungsstelle ist eine Option, die meist nicht an erster Stelle steht. Zuvor sind weitere Schritte sinnvoll und teilweise auch rechtlich geboten.
Datum:
Uhrzeit:
bis
Leitung:
Maria Brand
Referent*in: Sandra Mithöfer, Osnabrück
Kooperation: DiAG der MAVen im Bistum Osnabrück
Kosten: 95,00 €
Seminarnummer: 2211060
Fachbereiche: Kirchliches Arbeitsrecht (MAV), Mitarbeiter*innen-Vertretungen