Strafrechtlich relevantes Verhalten in Schulen nimmt in den letzten Jahren bedauerlicherweise immer weiter zu. Umso wichtiger ist es, einschätzen zu können, ob eine Strafanzeige oder ein Strafantrag zu stellen sind. Um Lehrkräfte und Schüler*innen schützen zu können, bietet Ihnen diese Veranstaltung einen Überblick über die häufigsten Handlungen in Schulen die strafrechtlich relevant sein können. Darunter sind Delikte wie Beleidigung (auch im digitalen Kontext), Gewaltdelikte wie Körperverletzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografischen Inhalten, aber auch Delikte im Betäubungsmittelbreich. In der Veranstaltung wird anhand von Fallbeispielen und Urteilen ein starker Praxisbezug hergestellt.
Gleichsam wird die Bedeutung von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen in Schulen anhand der jeweiligen Pflichtverletzung besprochen, wenn der Täter oder die Täterin aus den Reihen der Schüler*innen stammt. Aber auch sogenannte Amtsdelikte durch Lehrkräfte werden aus der Perspektive des Straf- und Disziplinarrechts beleuchtet.
Im Rahmen der Veranstaltung wird auf die speziellen Regelungen in Niedersachsen eingegangen, um eine möglichst gute Vorbereitung von schulinternenn Handlungskonzepten zu gewährleisten. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft sowie dem Kontaktbeamten der Schule.
Aber auch Fragen wie: „Ab wann kann sich jemand überhaupt strafbar machen?“ oder „Darf die Lehrkraft bei Verdacht auf verbotene Substanzen die Schultasche untersuchen?!“ werden im Rahmen der jeweiligen Fallkonstellationen besprochen.
Datum:
bis
Leitung:
Judith Hilmes
Organisation:
Bärbel Witt
Referent*in: Julius N. Herbst, Hannover
Kosten: 300,00 € (EZ-Zuschlag 17,00 €)
Seminarnummer: KLIN.24-05-27.006
Fachbereiche: Kompetenzzentrum für Lehrkräftefortbildung, Allgemeine Didaktik und Methodik, Sekundarbereich I und II