Im schulischen Alltag wird von Führungskräften rechtssicheres Handeln erwartet. Letztlich kann jede Entscheidung, welche auf Schulleitungsebene getroffen wird, rechtlich überprüft werden. Dies bedeutet, dass Führungskräfte über das entsprechende Handwerkszeug verfügen und Entscheidungen schnell und möglichst rechtssicher treffen können sollten.
Das Niedersächsische Schulgesetz weist der Schulleitung in § 43 NSchG nicht nur die Gesamtverantwortung sondern auch die Verantwortung für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu. Das Seminar dient dem eigenen Findungsprozess und soll unbegründete Ängste vor den Rechtsvorschriften durch Wissenszuwachs und das Erkennen der Struktur und Systematik abbauen. Nach den am ersten Tag gelegten Grundlagen erfolgt am zweiten Tag die Anwendung an konkreten Fällen aus der Perspektive der Schulleitung zu unterschiedlichen Schulrechtsthemen.
Themenschwerpunkte sind:
- Grundrechte und der staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag aus Art. 7 GG
- Unterscheidung Öffentliches Recht - Privatrecht
- Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil und Verwaltungsrecht Besonderer Teil
- Verwaltungsakt, Verwaltungshandeln, Widerspruchsverfahren und Klage
- Verortung, Verantwortung und Stellung der Schulleitung im Rechtssystem
- Organisationsverantwortung und Aufsichtsführung in der Schule - „Mit einem Bein im Gefängnis?“
Datum:
bis
Leitung:
Judith Hilmes
Organisation:
Bärbel Witt
Referent*in: Julia E. Herbst, Hannover
Kosten: 300,00 € (EZ-Zuschlag 17,00 €)
Seminarnummer: KLIN.24-02-05.007
Fachbereiche: Kompetenzzentrum für Lehrkräftefortbildung, Allgemeine Didaktik und Methodik, Grundschule, Sekundarbereich I und II