Im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule erhielten die niedersächsischen Schulen vom Landesgesetzgeber die Kompetenz, über die Gesamtkonferenz gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 eine Schulordnung zu verabschieden. Gleichzeitig weist das Gesetz in § 43 Abs. 2 Satz 2 der Schulleitung die Verpflichtung zu, für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der Schulordnung Sorge zu tragen.
Insbesondere zu den Bereichen Aufsicht und Haftung (von Anfangs- und Endzeiten sowie Regelungen zum Verhalten von Schüler*innen in den Pausen bis zur Pflichtverletzung und Fehlverhalten) bietet die Erarbeitung einer rechtskonformen Schulordnung viele Vorteile.
In diesem Seminar gibt es Informationen und eine Anleitung, wie der Prozess zur Überarbeitung der bestehenden Schulordnung gestaltet werden kann. Anregungen, Tipps, Formulierungshilfen und erläuternde Fallbeispiele werden vorgestellt und besprochen, Möglichkeiten und Grenzen werden aufgezeigt.
Datum:
bis
Leitung:
Judith Hilmes
Organisation:
Bärbel Witt
Referent*in: Julia E. Herbst, Hannover
Kosten: 300,00 € (EZ-Zuschlag 17,00 €)
Seminarnummer: KLIN.23-11-30.018
Fachbereiche: Kompetenzzentrum für Lehrkräftefortbildung, Allgemeine Didaktik und Methodik, Grundschule, Sekundarbereich I und II