Das Modul beinhaltet Grundlagen, um die Systematik des Rechts in Bezug auf das Schul-, Personal- und Dienstrecht einordnen zu können. Neben diesem Grundlagenwissen zieht sich der rote Faden der Veranstaltung dann über das Staatshaftungsrecht bis zum Übergehen der Aufsichtspflicht der Eltern (Art. 6 GG) auf die Schule (Art. 7 GG).
Es werden Sach- und Personenschäden und die daraus möglicherweise entstehenden Haftungsfragen erörtert und die Struktur und Systematik an vielen Fallbeispielen verdeutlicht.
Insbesondere wird die Pflicht der Schulleitung eine hinreichende Aufsicht an der Schule zu organisieren (sogenanntes Organisationsverschulden bei Verletzung dieser Pflicht) und die Pflichten der Lehrkräfte die Schüler*innen gemäß § 62 Abs. 1 NSchG zu beaufsichtigen, thematisiert.
Von Aufsichtsführung im Unterricht, bei gefahrgeneigten Tätigkeiten, am außerschulischen Lernort und auf schulischen Fahrten bis zur Pausenaufsicht bildet die Fortbildung die gängigen Fragenstellungen für niedersächsische Lehrkräfte ab. Eigene Fragen und Fallbeispiele der Teilnehmer*innen sind ausdrücklich erwünscht.
Datum:
bis
Leitung:
Judith Hilmes
Organisation:
Bärbel Witt
Referent*in: Julia E. Herbst, Hannover
Kosten: 300,00 € (EZ-Zuschlag 17,00 €)
Seminarnummer: KLIN.23-09-25.016
Fachbereiche: Kompetenzzentrum für Lehrkräftefortbildung, Allgemeine Didaktik und Methodik, Grundschule, Sekundarbereich I und II